Mit dem Einbürgerungstest werden in einem Einbürgerungsverfahren die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen.
Das Bundesverwaltungsamt prüft Ihren Antrag und entscheidet, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen.